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   BFH, 06.11.1990 - VII R 80/88   

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https://dejure.org/1990,7039
BFH, 06.11.1990 - VII R 80/88 (https://dejure.org/1990,7039)
BFH, Entscheidung vom 06.11.1990 - VII R 80/88 (https://dejure.org/1990,7039)
BFH, Entscheidung vom 06. November 1990 - VII R 80/88 (https://dejure.org/1990,7039)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör - Verwertung des Inhalts von Verfahrensakten ohne zuvorige Unterrichtung der Beteiligten von der Beiziehung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 02.02.1982 - VIII R 65/80

    Schätzungsmethode - Aufschlagschätzung - Aufbewahrungsfrist - Buchführung -

    Auszug aus BFH, 06.11.1990 - VII R 80/88
    Denn über den Wortlaut des § 96 Abs. 2 FGO hinaus umfaßt der Anspruch auf rechtliches Gehör im Steuerprozeß auch den Anspruch, sich zu den Rechtsfragen des Verfahrens vorher äußern zu können (vgl. BFH-Urteil vom 2. Februar 1982 VIII R 65/80, BFHE 135, 158, BStBl II 1982, 409, 410).
  • BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85

    Asylanspruch bei einer Verfolgungsmaßnahme "im Bereich des Möglichen"

    Auszug aus BFH, 06.11.1990 - VII R 80/88
    Dementsprechend ist es auch ohne Bedeutung, ob es sich bei den beigezogenen Akten um solche des erkennenden oder eines anderen Gerichts handelt (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 1. Oktober 1985 9 C 20.85, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 402.25, § 1 AsylVfg Nr. 37).
  • BGH, 22.05.1963 - V ZR 42/61
    Auszug aus BFH, 06.11.1990 - VII R 80/88
    Auch ein Anspruch, der im Zeitpunkt der Vermögensübertragung von einer Bedingung abhängt oder sonst "im Keim" begründet war, kann zur Vorwegbefriedigung berechtigen (vgl. BGH-Urteil vom 15. Mai 1963 V ZR 128/61, Neue Juristische Wochenschrift 1963, 1615; Möschel in MünchKomm, Schuldrecht, Allgemeiner Teil, 2. Aufl., § 419 Rdnr. 47).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 217/66

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus BFH, 06.11.1990 - VII R 80/88
    Von Bedeutung ist vielmehr, daß die Beteiligten Kenntnis von der möglichen Verwertung der Akten im anhängigen Verfahren erhalten (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 25. Oktober 1966, 2 BvR 217/66, BVerfGE 20, 347, 349; BFH-Urteile vom 9. März 1971 II R 94/67, BFHE 102, 207, BStBl II 1971, 597, 599; vom 26. Januar 1989 IV R 71/87, BFH/NV 1990, 296, 297).
  • BFH, 09.03.1971 - II R 94/67

    Fehlen eines Nachtbriefkastens - Entgegennahme einer Rechtsmittelschrift -

    Auszug aus BFH, 06.11.1990 - VII R 80/88
    Von Bedeutung ist vielmehr, daß die Beteiligten Kenntnis von der möglichen Verwertung der Akten im anhängigen Verfahren erhalten (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 25. Oktober 1966, 2 BvR 217/66, BVerfGE 20, 347, 349; BFH-Urteile vom 9. März 1971 II R 94/67, BFHE 102, 207, BStBl II 1971, 597, 599; vom 26. Januar 1989 IV R 71/87, BFH/NV 1990, 296, 297).
  • BGH, 15.05.1963 - V ZR 128/61

    Abfindung der weichenden Erben

    Auszug aus BFH, 06.11.1990 - VII R 80/88
    Auch ein Anspruch, der im Zeitpunkt der Vermögensübertragung von einer Bedingung abhängt oder sonst "im Keim" begründet war, kann zur Vorwegbefriedigung berechtigen (vgl. BGH-Urteil vom 15. Mai 1963 V ZR 128/61, Neue Juristische Wochenschrift 1963, 1615; Möschel in MünchKomm, Schuldrecht, Allgemeiner Teil, 2. Aufl., § 419 Rdnr. 47).
  • BFH, 26.01.1989 - IV R 71/87

    Absoluter Revisionsgrund auf Grund der Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 06.11.1990 - VII R 80/88
    Von Bedeutung ist vielmehr, daß die Beteiligten Kenntnis von der möglichen Verwertung der Akten im anhängigen Verfahren erhalten (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 25. Oktober 1966, 2 BvR 217/66, BVerfGE 20, 347, 349; BFH-Urteile vom 9. März 1971 II R 94/67, BFHE 102, 207, BStBl II 1971, 597, 599; vom 26. Januar 1989 IV R 71/87, BFH/NV 1990, 296, 297).
  • BFH, 17.02.1955 - IV 520/53 U

    Arbeitsverhältnisse zwischen Eltern und Kindern in der Landwirtschaft - Absetzung

    Auszug aus BFH, 06.11.1990 - VII R 80/88
    Die Ansicht des FG, die Mitarbeit erwachsener Kinder im Betrieb im ländlichen Milieu vollziehe sich im Bereich der Dienstpflicht des § 1619 BGB, verstoße gegen den Inhalt der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Februar 1955 IV 520/53 U (BFHE 60, 262, BStBl III 1955, 102).
  • BFH, 20.08.1999 - VII B 4/99

    Beiziehung von Strafakten; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Dementsprechend ist es auch ohne Bedeutung, ob es sich bei den beigezogenen Akten um solche des erkennenden oder eines anderen Gerichts handelt (vgl. Senatsurteile vom 6. November 1990 VII R 80/88, BFH/NV 1991, 752, und vom 16. März 1993 VII R 89/90, BFH/NV 1994, 359).
  • BFH, 15.03.1999 - VII B 182/98

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Verletzung der

    Zur schlüssigen Rüge der Gehörsverletzung in einem solchen Fall gehört aber auch der substantiierte Vortrag des Betroffenen, zu welchem Inhalt der vom FG beigezogenen und ohne sein Wissen verwerteten Akten er sich nicht hat äußern können, was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch zusätzlich vorgetragen hätte und daß bei Berücksichtigung dieses Vorbringens eine andere Entscheidung des FG in der Sache möglich gewesen wäre (vgl. zu der trotz § 119 Nr. 3 FGO von der Rechtsprechung geforderten Kausalität des Verfahrensverstoßes allgemein Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 119 Rz. 14, m.w.N., und im besonderen das Senatsurteil vom 6. November 1990 VII R 80/88, BFH/NV 1991, 752).
  • BFH, 14.12.1999 - IV B 101/99

    Beiziehung von Akten

    Zur schlüssigen Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs wegen Verstoßes gegen § 78 FGO gehört der substantiierte Vortrag des Betroffenen, zu welchem Inhalt der vom FG beigezogenen und ohne sein Wissen verwerteten Akten er sich nicht hat äußern können, was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch zusätzlich vorgetragen hätte und dass bei Berücksichtigung dieses Vorbringens eine andere Entscheidung des FG in der Sache möglich gewesen wäre (vgl. zu der trotz § 119 Nr. 3 FGO von der Rechtsprechung geforderten Kausalität des Verfahrensverstoßes allgemein Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 119 Rz. 14, m.w.N., und im Besonderen das BFH-Urteil vom 6. November 1990 VII R 80/88, BFH/NV 1991, 752).
  • BFH, 24.03.1998 - I B 106/97

    Rechtliche Wirkungen einer nicht vorgenommenen Unterrichtung eines Klägers über

    Es entspricht zwar ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), daß die Beteiligten von der Beiziehung der Akten anderer gerichtlicher Verfahren in Kenntnis zu setzen sind (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26. Januar 1989 IV R 71/87, BFH/NV 1990, 296; vom 6. November 1990 VII R 80/88, BFH/NV 1991, 752).
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